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   OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 220/07   

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https://dejure.org/2009,25538
OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 220/07 (https://dejure.org/2009,25538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 2 B 220/07 (https://dejure.org/2009,25538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 2 B 220/07 (https://dejure.org/2009,25538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsHG § 23 Abs. 3 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Fristenregelung für die Meldung und Zulassung zu Prüfungsteilen oder die Anrechnung von studienbegleitenden Leistungskontrollen

  • Judicialis

    SächsHG § 23 Abs. 3 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1979 - IX 2919/78

    Exmatrikulation

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 220/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage bei der Exmatrikulation ist der Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12.9.1979 - IX 2919/78 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.09.2009 - 2 A 182/09

    Fachprüfung; Nichtbestehen; Exmatrikulation; Prüfungsordnung;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage bei der Exmatrikulation ist der Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 2 B 220/07 - sowie VGH BW Beschl. v. 12.9.1979 - IX 2919/78 - juris).
  • OVG Sachsen, 14.04.2010 - 2 A 601/08

    Hochschulprüfung,Nebenfach, Zweite Wiederholungsprüfung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage bei der Exmatrikulation ist der Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 2 B 220/07 - sowie VGH BW, Beschl. v. 12.9.1979 - IX 2919/78 - juris).
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